(uh) Wir Wähler erinnern uns noch gut: Am 9. Mai 2010 wurde in NRW ein neuer Landtag gewählt, und zwar für fünf Jahre. Aus dem neuen Parlament schälte sich nach wochenlangem Palaver aller Parteien eine rot-grüne Minderheitsregierung heraus. Schon heute, ein halbes Jahr später, scheint ihr die Puste auszugehen.
Ausgerechnet die Grünen, die im vergangenen Sommer mit aller Macht darauf drangen, ein solches Bündnis zu bilden, drohen heute mit Neuwahlen. Die werden immer dann fällig, wenn eine Regierung scheitert. Selten hat eine beteiligte Partei das deutlicher und schneller zu Protokoll gegeben als jetzt die NRW-Grünen.
Normalerweise schrecken Parteien vor solchen Eingeständnissen zurück. Doch die Grünen sind da ganz unbefangen. Sie stehen in den Umfragen glänzend da. Es lockt offenbar die Aussicht, bei Neuwahlen besser abzuschneiden als im Mai 2010. Die Grünen wären die einzige Partei, die von Neuwahlen nennenswert profitieren würde. Sollten sich die Umfragen bestätigen, winken ihnen mehr Landtagsmandate und wohl auch ein weiteres Ministerium in einer neuen rot-grünen Koalition.
Der erhoffte Machtzuwachs ist ein starker Antrieb, der schon mal dazu verführt, schräge Argumente vorzubringen. Neuwahlen seien unausweichlich, behaupten die Grünen, falls sich der Nachtragshaushalt 2010 oder der Etatentwurf 2011 als verfassungswidrig erweisen sollten. Statt den Haushalt verfassungsfest zu machen, möchten sie lieber das Wahlergebnis von 2010 korrigieren.
Ein zweifelhafter Vorstoß. Selbst wenn es nach Neuwahlen eine klare rot-grüne Mehrheit gäbe, wonach es derzeit aussieht, könnte die neue rot-grüne Regierung diesen Haushalt nicht retten. Er bliebe auch bei anderen Landtagsmehrheiten verfassungswidrig. Die neue rot-grüne Koalition müsste einen neuen Etat aufstellen, und zwar einen verfassungsfesten. Niemand hindert aber die Minderheitsregierung daran, dies schon jetzt zu tun – und dafür Mehrheiten zu suchen ganz so wie bisher auch.
Dabei wäre die Koalition nicht allein auf die Hilfe der Linken angewiesen, die empfindliche Kürzungen ablehnt. Inzwischen signalisieren die CDU und vor allem die FDP, die nach der Landtagswahl 2010 noch unbeweglich waren, neue Gesprächsbereitschaft. Sie haben offenbar begriffen, dass sie sich Neuwahlen derzeit nicht leisten können.
Die Koalition täte gut daran, das Gesprächsangebot auszuloten, selbst wenn es taktisch motiviert ist. Hannelore Kraft schwärmt oft von der neuen politischen Kultur, die mit der Minderheitskoalition entstanden sei. Ihre „Koalition der Einladung“ würde sich als Trugbild entlarven, sollte sie das Angebot der Opposition zurückweisen.
Bei Licht besehen erscheint der von den Grünen herbei geredete Zwang zu Neuwahlen als der Versuch, über einen Verfassungsbruch genehmere Mehrheiten im Landtag zu erzwingen. Das ist inakzeptabel. Ein verfassungswidriger Haushalt taugt nicht als Grund, um die Wähler wieder an die Urne zu schicken. Entweder trägt die grüne Regierungspartei dazu bei, den Haushalt zu ändern und verfassungsgerecht zu machen. Oder sie räumt ihren Platz in der Regierung.