(uh) Ein Schlaglicht auf die Regierungskunst unserer Parteien werfen immer wieder die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Jüngstes Beispiel: Das Urteil zu Hartz IV. Das Gesetz verursachte nicht nur riesigen politischen Flurschaden. Jetzt ist auch besiegelt, dass es sich handwerklich um Murks handelt. Die Hartz IV-Sätze verstoßen gegen das Grundgesetz. Das Urteil kann man nur als Ohrfeige für die frühere rot-grüne Koalition verstehen. Besonders getroffen sollte sich die SPD fühlen. Ihr Arbeitsminister Clement brachte Hartz IV auf den Weg. Ihre Justizministerin Zypries ließ es durch laufen. Es ist nicht das erste Mal, dass Sozialdemokraten verfassungswidrige Gesetze zusammenschusterten, die nebenbei auch noch ihre möglichen Wähler trafen. Ein weiteres Glanzlicht in diesem Trauerspiel lieferte SPD-Finanzminister Steinbrück mit dem Umbau der Pendlerpauschale. Auch sie flog der SPD um die Ohren. Damals hatte Steinbrück längst entsprechende Erfahrung. Als Clements Finanzminister in Düsseldorf bescheinigte ihm das höchste NRW-Gericht,  mit den Etats 2001 und 2002 die Verfassung gebrochen zu haben.

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