(uh) Das Familienministerium NRW hat beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen die aktuelle Berichterstattung des Magazins STERN zu angeblichen Zusammenhängen zwischen dem Blog „Wir in NRW“ und Auftragsvergaben des Ministeriums erwirkt (Landgericht Köln 28 O 201/12). Damit darf der STERN nicht mehr den Verdacht erwecken, die Erteilung von fünf Aufträgen des Ministeriums an Karl-Heinz Steinkühler und das Unternehmen steinkuehler-com stehe im Zusammenhang mit der Berichterstattung, die im Blog „Wir in NRW“ unter den Pseudonymen „Theobald Tiger“ und „Leo Loewe“ veröffentlicht wurde. „In der Konsequenz bedeutet das, dass die Berichterstattung rechtswidrig war. Der Artikel hätte so nicht geschrieben werden dürfen“, erklärte die Pressesprecherin des Ministeriums, Paeleke-Kuhlmann.

 

 

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