Sollte NRW-Ministerpräsidentin Kraft der Ansicht sein, ihr Innenminister Jäger habe im Fall des Terroristen Amri alles richtig gemacht, sollte sie den kurzen Kommentar des Journalisten und Juristen Prantl (Süddeutsche Zeitung) vom 12. Januar lesen. Der Beitrag ist nur drei Dutzend Zeilen lang. Er trägt die Überschrift: Ein-Punkt-Plan. Prantl legt dar, dass es ein Leichtes gewesen wäre, Amri aus dem Verkehr zu ziehen. Danach hätte Jäger nur den § 58 a des Ausländergesetzes anwenden, eine Abschiebungsanordnung erlassen und sie mit entsprechenden Auflagen versehen müssen, die Amris Bewegungsspielraum eng begrenzt hätten. „Das geschieht auch immer wieder; allein in Bayern seit Erlass der Vorschrift gut fünf Dutzend Mal“, schreibt Prantl. Wäre so verfahren worden, wäre Amri bei Verstößen auf die Fahndungsliste gekommen, verhaftet und eingesperrt worden. Es fragt sich, wieso das nicht geschah. Diese offene Frage lädt zu Spekulationen ein. Ließen die Sicherheitsdienste Amri kreuz und quer durch Deutschland reisen, um mehr Aufschluss über die IS-Szene zu gewinnen? Amri hatte auch Kontakt zu Abu Walaa, einem der radikalsten Salafisten in Deutschland. Er steht im Verdacht, zahlreiche Muslime für den IS angeworben zu haben. Er wurde am 8. November unter dem Vorwurf festgenommen, er habe eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt. Während Abu Walaa hinter Gitte kam, blieb Amri auf freiem Fuß. – Ulrich Horn

3 Comments

  1. Jan-Peter Brodersen Reply

    Der § 62 Aufenthaltsgesetz gibt ebenfalls genügend rechtliche Handhabe. Weiterhin Urkundenfälschung, Leistungserschleichung usw.

    Da ich an so viel Unfähigkeit nicht glauben kann und will, ist für mich diese vorsätzlich gewollt gewesen. Zum einen, um ggf. an Mitstreiter heranzukommen, oder zum anderen, weil man es zum Hassaufbau einfach geschehen lassen wollte.

    Meines Erachtens soll hier letzteres erreicht werden. Hier wird so viel Druck im Kessel aufgebaut, bis er endgültig platzt. Insbesondere, wenn man dann noch die Drangsalierung der autochtonen Deutschen dagegenstellt im Bezug auf GEZ-Verweigerer, die ohne Probleme in Haft genommen werden.(…)

  2. Am Bedauerlichsten finde ich, dass Jägers und Krafts Verhalten – nicht nur in dieser Angelegenheit – all denen Munition liefert, die vom „Die und Wir“ politisch zu profitieren wünschen. Seltsam, dass das weder in Düsseldorf noch in Berlin gesehen wird.

  3. Sehr deutlich auch Westpol http://www.wdr.de : „Nach dem Aufenthaltsgesetz muss ein Ausländer, der in Abschiebehaft genommen wird, innerhalb von drei Monaten ausgewiesen werden können. Diese Frist gilt jedoch nicht, wenn die fehlenden Ausweispapiere ein Versäumnis des Abzuschiebenden sind. Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbunds, betont: „Amri hat ja von sich aus alles getan, um seine Identität zu verschleiern. Er ist mit falscher Staatsbürgerschaft hier eingereist, er hat 14 verschiedene Identitäten angenommen.“ Man hätte also Anis Amri durchaus in Abschiebehaft nehmen können.“ Jäger irrt!

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