Die NRW-Landesregierung und die Landtagsabgeordneten haben den landeseigenen Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) in Verruf gebracht. Der BLB kauft, baut und verwaltet Immobilien für das Land. Dabei hat er über die Jahre Steuern in dreistelliger Millionenhöhe verschwendet, und zwar unter den Augen der Politiker, die ihn kontrollieren sollen. Der Missstand ist das Ergebnis politischen Versagens.

Millionen und Abermillionen

Die Versager sind identifiziert. Die Fachaufsicht über den BLB hat Finanzminister Walter-Borjans. Sie sei unzureichend, kritisiert der Landesrechnungshof. Der Minister habe versäumt, die Aufsicht zu verstärken. Aus dieser Unterlassung ergebe sich eine Mitverantwortung für die Verschwendung des BLB.

Der Betrieb wird nicht nur vom Finanzminister kontrolliert. Er wird auch von einem Verwaltungsrat beaufsichtigt, in dem neun Landtagsabgeordnete und Vertreter der Ministerialbürokratie sitzen. Die jeweiligen Mitglieder dieses Gremiums in den verschiedenen Legislaturperioden haben weitgehend tatenlos zugeschaut, wie der BLB Millionen und Abermillionen verschwendete.

Sucht man nach Gründen für die Missstände, landet man bei den engen Beziehungen zwischen dem BLB und lokalen und regionalen politischen und wirtschaftlichen Akteuren. Diese Größen schmücken sich gerne mit BLB-Projekten. Mancher Unternehmer verdient dabei auf Kosten des Steuerzahlers kräftig mit, wie sich bei den Kölner Domgärten und dem Duisburger Landesarchiv zeigte.

Nicht im Griff

Der lockere Umgang mit Steuermitteln hat in NRW Tradition. Immer wieder bescheinigte das Verfassungsgericht den Landesregierungen, mit ihren Haushalten die Verfassung zu brechen. Die Landtagsabgeordneten gönnen sich schon mal außer der Reihe einen kräftigen Schluck: Im Frühjahr 2012 genehmigten sie sich aus der Landeskasse einen strammen Aufschlag auf ihre Einnahmen. Der Politikwissenschaftler von Alemann hieß die Selbstbedienung, die landesweit Empörung auslöste, mit der Begründung gut, die Abgeordneten seien „die leitenden Angestellten des Volkes“.

Diese Umschreibung, mit der von Alemann die Selbstbedienung der Abgeordneten verharmloste, erschien schon damals absurd, entsprach aber offenbar dem Selbstverständnis der Abgeordneten. Angesichts des Kontrollversagens, das sich „die leitenden Angestellten des Volkes“ beim BLB erlaubten, wirkt sie fast schon komisch.

Die Skandalchronik des BLB ist lang und reicht bis in die jüngste Zeit. Dass der Landtag, die Landesregierung und die Finanzverwaltung den Betrieb in den Griff bekommen und die Missstände abstellen, scheint unwahrscheinlich. Es will ihnen nicht einmal gelingen, die alten Skandale aufzuklären, die sich unter ihrer Aufsicht zutrugen. Ihre Forderung, beim BLB endlich aufzuräumen, wirkt wie eine Pflichtübung wenig überzeugend. Der Verdacht der Korruption weht durch das Land.

Landesbetrieb privatisieren

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit zwei Jahren. Ein Ergebnis ist nicht in Sicht. Ein BLB-Untersuchungsausschuss des Landtags ermittelt seit eineinhalb Jahren. Ergebnis: bisher keines. Vor drei Jahren wurde die Reform des BLB angekündigt. Der Finanzminister behauptet, er habe einiges getan. Doch der Rechnungshof stellt fest, die Defizite seien nicht behoben. Längst geht der Verdacht um, die Skandale würden nicht aufgeklärt, weil die Politik involviert sei. Es ist zu befürchten: Der BLB wird wohl Skandale produzieren, solange er unter politischem Einfluss steht.

Wollen die Abgeordneten sich und den Steuerzahlern weitere Skandale ersparen, sollten sie den Betrieb privatisieren. Die Politik und die öffentliche Verwaltung taugen nicht als Unternehmer. Die 2000 BLB-Beschäftigten bewirtschaften 1300 Grundstücke, 4250 Immobilien und 41 Millionen Quadratmeter Grundstücksfläche. Es ist nicht die Aufgabe des Landtags und der Landesregierung, Immobilien zu kaufen, zu errichten und zu verwalten.

Die Privatisierung des BLB würde Geld in die Landeskasse bringen und das hoch verschuldete Land von Kosten entlasten. Die Immobilien, in denen die Institutionen des Landes residieren, müssen nicht dem Land gehören. Seine Verwaltungen können besser bei privaten Investoren zur Miete residieren.

Prominente Mieterin

Die Aussicht, solche Zeiten zu erleben, ist jedoch gering. In NRW gibt es viele große, einflussreiche öffentliche Verwaltungen und zahllose öffentliche Unternehmen. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sind in NRW stärker als andernorts organisiert. Dieses Umfeld begünstigt die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen nicht.

Dabei gibt es in NRW Landesverwaltungen, die zur Miete wohnen. Prominentestes Beispiel: die Staatskanzlei mit Ministerpräsidentin Kraft an der Spitze. Sie logiert bei privaten Investoren im Düsseldorfer Stadttor – als Mieterin. Die Regierungschefin kann es. Müsste es nicht auch anderen möglich sein? – Ulrich Horn

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5 Comments

  1. Pingback: Der Ruhrpilot | Ruhrbarone

  2. Ob eine Privatisierung des BLB wirklich Geld brächte? Denn wer zahlt für einen Betrieb, dessen Strukturen nicht in Ordnung sind? Trotzdem ist richtig: So wie bisher kann es nicht weiter gehen. Der Finanzminister hat seit mehr als zwei Jahren kein Konzept präsentiert. Hier müsste Hannelore Kraft für Klarheit sorgen, was das Land mit dem BLB vor hat. Und dass sie ausgerechnet aus dem Stadttor nach Auslaufen des Mietvertrages ausziehen und in eine landeseigene Immobilie umziehen will, spricht nicht gerade für den Willen, andere Wege zu gehen – eher für Restauration.

  3. Düsseldorfer Reply

    Ich bin nicht überzeugt, dass – wie im Artikel ohne Belege vorgetragen wird – die Unterbringung der Dienststellen des Landes in angemieteten Räumen günstiger ist als der Bau und die Unterhaltung eigener Immobilien. Was kostet etwa die Unterbringung der Ministerpräsidentin und ihrer Staatskanzlei im angemieteten Bürogebäude „Stadthaus“ jährlich? Was kostet im Vergleich dazu eine landeseigene Staatskanzlei auf dem Grundstück des früheren Innenministeriums an der Haroldstraße 5 im Regierungsviertel jährlich? Bevor solche Kosten nicht gut untersucht auf dem Tisch liegen, wäre ich vorsichtig mit derartigen Behauptungen.

    • Ulrich Horn Reply

      Ich stimme Ihnen zu: Eine sorgfältige Prüfung wäre erforderlich. Sie sollte auch die Erhaltungs-, Verwaltungs- und Personalkosten sowie jene Kosten beinhalten, um die sich viele Projekte des BLB so skandalös gegenüber den ursprünglichen Planungen verteuert haben. Den Rufschaden, den der BLB und seine Kontrolleure mit jedem Skandal-Projekt verursachen, wird man schlecht in Euro und Cent einrechnen können. Dass die Privatisierung ernsthaft geprüft wird, bezweifle ich. Es wird wohl eher in die entgegengesetzte Richtung gehen.

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