NRW ist im Zeitalter der Beschleunigung angekommen. Zwar gibt es vielerorts immer  noch  kein schnelles Internet, weil die Landespolitiker versäumten, es voranzutreiben. Doch inzwischen nimmt die Landespolitik Fahrt auf. Die rot-grüne Koalition, die 2017 abgewählt wurde, brauchte sieben Jahre, um sich zur Strecke zu bringen. Die schwarz-gelbe Koalition, die nun agiert, will offenbar beweisen, dass es schneller geht. Seit gut einem Jahr  ist sie im Amt. In dieser kurzen Zeit brachten gleich vier Minister und der Ministerpräsident das Kunststück fertig, sich und die Koalition in Schwierigkeiten zu bringen.

Über den Kopf gewachsen

Europaminister Holthoff-Pförtner (CDU) ließ sich zum Medienminister machen, obwohl er an der Funke-Mediengruppe beteiligt ist, die ihren Sitz in NRW hat und dort Zeitungen herausbringt und Lokalfunk betreibt. Dass er in Interessenkonflikte kommen könnte, sah er nicht. Auch Ministerpräsident Laschet (CDU) zeigte keinerlei Problembewusstsein. Erst als die Kritik immer heftiger wurde und nicht verstummen wollte, korrigierte Laschet seinen Fehler und übernahm selbst die Medienpolitik.

Probleme bereitete der schwarz-gelben Koalition auch die Landtagsabgeordnete Schulze Föcking (CDU), die Ministerpräsident Laschet für ministrabel hielt und sie deshalb mit dem Landwirtschaftsministerium betraute. Laschet Personalentscheidung erwies sich als Fehler. Die Ministerin wurde mit den Zuständen im heimischen Schweinestall und mit dem Kommunikationsbedarf nicht fertig, der sich aus der Schweineaffäre entwickelte. Die Aufgabe, das Ministerium zu leiten, wuchs Schulte Föcking über den Kopf. Obwohl ihre Defizite offensichtlich waren, hielt Laschet eisern an ihr fest. Am Ende ihrer Nerven ward sie schließlich die Brocken hin.

Der nächste Minister, der aus der Rolle fiel, offenbart ein ungewöhnlich ambivalentes Verhältnis zur Rücktrittfrage und zur Gewaltenteilung. Vizeministerpräsident Stamp (FDP) interpretiert seine Rolle als Flüchtlings- und Integrationsminister recht rustikal. Er wies einen Gefährder nach Tunesien aus, obwohl ein Amtsgericht dessen Deportation untersagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster urteilte unmissverständlich, Stamps Behörden hätten sich rechtswidrig verhalten.

Vertrauen beschädigt

Das OVG warf den Behörden und damit indirekt auch Stamp vor, sie hätten die Justiz ausgetrickst und dem Amtsgericht „Informationen bewusst vorenthalten“, um zu verhindern, dass die Justiz die Abschiebung rechtzeitig verbieten konnte. Ein Rechtsbruch, der in NRW seinesgleichen sucht.

OVG-Präsidentin Brandts befand, die Behörden hätten das Vertrauensverhältnis zur Justiz beschädigt. Dieser Vorwurf zielt auf Stamp. „Hier wurden offensichtlich die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet“, sagte Brandts. Gewaltenteilung und effektiver Rechtsschutz seien infrage gestellt. Sie riet Richtern, sich auf Zusagen von Behörden vorerst nicht mehr in jedem Fall zu verlassen.

Was kann ein Minister mit seinem Amt Schlimmeres anstellen, als rechtswidrig zu handeln? Dem Innenminister Reul (CDU), der auch Verfassungsminister ist, war der FDP-Skandal offenbar nicht groß genug. Er sah sich bemüßigt, noch einen draufzusetzen. Der Verfassungsminister tadelte nicht seinen Kollegen Stamp und dessen Rechtsbruch, sondern das OVG, das verlangt, den Gefährder aus Tunesien zurückzuholen. „Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen“, rügte Reul das Gericht.

Den Rechtsstaat attackiert

Der Sturm der Entrüstung, den Stamp ausgelöst hatte, schwoll mit Reuls Hilfe zum Orkan an. Es hagelte Kritik. Das „Rechtsempfinden“ dürfe kein Kriterium für eine Gerichtsentscheidung sein, wies Strafrechtsprofessorin Hoven den Verfassungsminister in die Schranken. „Gerichte sind an Gesetze gebunden.“

Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, sich zu überlegen, „wie das Volk wohl urteilen würde.“ Auch der Richterbund schlug mit der großen Keule zu. Er warf Reul vor, den Rechtsstaat zu attackieren.

Warum Stamp den Gefährder gegen den Willen des Amtsgerichts abschob, bleibt sein Geheimnis. Einen konkreten Anlass, den Mann auf Biegen und Brechen auszuweisen und dabei den Rechtsbruch in Kauf zu nehmen, gab es nicht. Stamp hat sich und der FDP geschadet. Er zerlegte deren Anspruch, die Rechtsstaatspartei zu sein.

Populismus aktiviert

Warum Verfassungsminister Reul dem Bedürfnis nachgab, beim Stamp-Skandal mitzumischen, die Justiz zu schelten und das Volksempfinden zu bedienen, das im Dritten Reich blutige Urstände feierte, bleibt sein Geheimnis. Dass er den Populisten herauskehrte, hat ihm und seiner Partei geschadet.

Mit ihren Auftritten erwiesen beide Minister der schwarz-gelben Koalition einen Bärendienst. Viele der zahllosen Juristen in Justiz und Verwaltungen, Unternehmen und Kanzleien werden nur noch mit dem Achseln zucken, wenn die Namen Stamp und Reul fallen. In der großen Schar der Juristen in NRW finden sich viele einflussreiche Entscheider und Multiplikatoren. Etliche werden sich still abwenden, andere werden mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg halten. Loblieder werden sie der Regierung Laschet nicht singen.

Stamps und Reuls Ausfälle sind keine Kinkerlitzchen. Bundeskanzlerin Merkel hielt es für geboten, sich zu distanzieren. Sie weiß, dass es nun gilt, Schaden vom Staat, von der Gesellschaft und von der CDU abzuwenden. Sie übernahm Laschets Aufgabe. Offenbar wollte sie es ihm ersparen, seine beiden Minister öffentlich zu tadeln.

Rücktritt geboten

Der Skandal und die Kritik treffen nicht nur die beiden Minister, sondern auch ihren Vorgesetzten Laschet. Sein Kabinett ringt um die Fassung. Einerseits versucht es, Reputation zu gewinnen. Andererseits bringt es sich in Verruf. Diesen Zwiespalt müsste Laschet beheben. Es will ihm nicht gelingen. Tatenlos schaut er zu, wie seine Minister die Regierung demolieren.

Großen Handlungsspielraum hat er nicht. Stamp ist als Chef der NRW-FDP Laschets Koalitionspartner. Säße Stamp noch auf der Oppositionsbank, würde er bei einem Skandal wie diesem die Demission des Ministers fordern. Der Rücktritt wegen seines Rechtsbruchs wäre durchaus geboten. Ist dem Minister dieser Schritt zuzutrauen? Wohl eher nicht.

Der Rechtsbruch reicht Stamp nicht zum Rücktritt. Er braucht einen zweiten Grund. Er will erst abtreten, wenn als Folge seines Rechtsbruchs der Gefährder in Tunesien gefoltert würde, ein Verbrechen, das mit rechtstreuem Handeln ausgeschlossen werden sollte. Stamp bindet seine politische Zukunft nicht an Recht und Gesetz, sondern an das Verhalten tunesischer Polizisten und Gefängniswärter, die sich als Folterknechte erweisen könnten. Ein beispielloser Vorgang, der die Einschätzung der OVG-Präsidentin Brandts bekräftigt. Sie befand: Auf die Rechtstreue der NRW-Behöderden sei derzeit kein Verlass.

Große Koalition oder Neuwahl

Stamp handelte rechtswidrig, Reul redete rechtsgefährdend, zeigte aber immerhin Einsicht und entschuldigte sich. Schon der Doppelskandal ist für Laschet äußerst abträglich. Bleibt Stamp im Amt, bekommt Laschet noch größere Probleme. Der Ministerpräsident müsste Stamps Rechtsbruch sanktionieren, um das Vertrauensverhältnis zur Justiz wiederherzustellen. Doch laschet kann es sich kaum leisten, Stamp zu entlassen. Der Minister ist als FDP-Landeschef ein Anker der Koalition. Ihre hauchdünne Mehrheit von einer Stimme kann sie ohne Stamp nur halten, wenn ihn die FDP aus dem Kabinett abzöge und durch eine neue Kraft ersetzte.

So weit wird die FDP nicht gehen. Sie will den Skandal offensichtlich aussitzen. Entließe Laschet den Minister gegen dessen Willen, wäre die Koalition am Ende. Hat Laschet den Mut, eine Entscheidung mit derart weitreichenden Konsequenzen zu treffen? Wohl eher nicht.

Dabei wären die Aussichten der NRW-CDU nach dem Scheitern von Schwarz-Gelb gar nicht so schlecht. Eine Regierungsmehrheit könnte dann im derzeitigen Landtag nur noch mit einer Große Koalition zustande kommen. Die NRW-SPD stünde unerwartet und unvorbereitet vor der unangenehmen Frage, sich trotz ihrer massiven CDU-Allergie auf eine Große Koalition einzulassen oder die Neuwahl zu riskieren.

Von der AfD bedrängt

Müsste die CDU die Neuwahl fürchten? Eher nicht. Die Partei ist derzeit wahrscheinlich stärker als jene 33 Prozent, mit denen sie bei der Wahl 2017 zur stärksten NRW-Partei wurde. Die CDU könnte Stamps Rauswurf im Wahlkampf als Beleg für Laschets Führungsstärke deuten und darauf setzen, dass viele Bürger diesen Schritt an der Wahlurne belohnen.

Die SPD hätte bei der Neuwahl ihre liebe Mühe. Sie liegt im Bund unter 20 Prozent und in NRW nicht weit über dieser Marke. Die oft angekündigte Erneuerung steht immer noch aus. Auch die Führungsfrage ist ungeklärt. Die SPD müsste entscheiden, ob Parteichef Hartmann oder Fraktionschef Kutschaty ihr Spitzenkandidat werden soll.

Erschwerend kommt hinzu, dass die SPD in ihrer Hochburg Ruhrgebiet von der AfD bedrängt wird. Deren Aufschwung gefährdet viele SPD-Direktmandate. Bei der NRW-Wahl 2017 gewannen die Sozialdemokraten landesweit nur 31,2 Prozent. Bei der Neuwahl dürften sie noch schwächer werden.

Blech- oder Motorschaden

Handlungsfähig wird die SPD nur, wenn sie sich von ihren Illusionen verabschiedet. Sie wird in NRW nicht mehr die absolute Mehrheit erringen. Auch eine Minderheitsregierung wird sie nicht mehr zustande bringen. Um den Regierungschef zu stellen, wird sie mindestens zwei Koalitionspartner brauchen. Doch AfD, FDP, Grüne und Die Linke sind für Dreier-Koalitionen nicht kompatibel. Will die SPD in NRW mitregieren, muss sie ihr Verhältnis zur CDU und zur Großen Koalition neu gestalten.

Es mag die Partei trösten, dass auch CDU-Landeschef Laschet in der Klemme steckt. Gerne meldet er sich bei bundes- und weltpolitischen Fragen zu Wort. Schon wird ihm nachgesagt, er wolle Merkel beerben. Mit Landespolitik macht er bisher kaum von sich reden. Reagiert er auf den Stamp-Skandal nicht, steht er als der Ministerpräsident da, der einem Minister einen Rechtsbruch durchgehen ließ. Dies wäre ein weiterer Skandal.

Er mindert Laschets Autorität und sein Ansehen bei den Wählern. Laschet mag Stamps Rechtsbruch als bloßen Blechschaden herunterspielen. Viele andere sehen das anders. Sie betrachten den Skandal als schweren Motor- und Getriebeschaden. Sie werden Laschet vorwerfen, ihn sträflich zu verharmlosen, mit negativen Folgen für die CDU. – Wie lange wird sie in NRW jemanden am Lenkrad sitzen lassen, der gar nicht lenkt? – Ulrich Horn


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18 Comments

  1. Laschet wurde in diesem Blog, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, aber auch schon mal mächtig gelobt. Nun ja, aber Politiker und Skandale, das gehört doch irgendwie zusammen, oder etwa nicht?
    Freilich sollte man Stamp den Landesverdienstorden verleihen, weil er den Mut hatte, den seit elf Jahren ausreisepflichtigen Gefährder Sami A. endlich außer Landes zu bringen und so der Bevölkerung in NRW ein Stück mehr Sicherheit gebracht hat. Über Kalifornien lacht die Sonne und über Deutschland lacht die Welt! Wo auf der Welt hätte Osama bin Laden Asyl bekommen, wenn nicht in Deutschland?

    • Ulrich Horn Reply

      Warum soll man jemanden nicht loben, wenn er seine Arbeit gut macht? Ist es dann verboten, ihn zu tadeln, wenn er seine Arbeit nicht gut macht?

      Die Sache mit dem Landesorden für Stamp sollten Sie sich noch mal überlegen.
      Dass der Gefährder zehn Jahre lang nicht ausgewiesen wurde, haben diejenigen zu verantworten, die in dieser Zeit für ihn zuständig waren. Wer war das noch mal?
      Dass die Ausweisung zehn Jahre lang missriet, kann doch nicht legitimieren, sie schließlich rechtswidrig herbeizuführen. Der Rechtsstaat macht Mühe. Wer in ihm leben will, muss sich schon die Mühe machen und sich Mühe geben.

        • Ulrich Horn Reply

          Er sich an Recht und Gesetz halten müssen, so ,wie er es bei seiner Vereidigung geschworen hat. Um den Gefährder abschieben zu können, hätte es einer diplomatisch verbindlichen Zusicherung der tunesischen Regierung bedurft, dass dem Gefährder bei seiner Rückkehr nach Tunesien dort keine Folter drohe. Stamp hätte sich diese Zusicherung über Seehofer besorgen müssen.

          • Wo wurde Sami A., der uns „Ungläubige“ verwünscht, gefoltert in seiner Heimat? Warum wird dieser Fall medial überhaupt so hochgezogen? Grenzt es nicht an Volksverdummung, die ganze Dimension dieses skandalösen Falles mit dem seit Jahren schon ausreisepflichtigen Haßprediger auszublenden? Wurde mit Osama bin Laden nicht auch „kurzer Prozeß“ gemacht? Und das nicht etwa auf Geheiß von dem bösen Donald Trump, sondern auf Befehl von dem leibhaftigen Messias Barack Obama höchstpersönlich!

          • Ulrich Horn

            Sie versuchen, einen Rechtsbruch mit einem vermeintlich anderen zu begründen und gutzuheißen. Das kann doch nicht ihr Ernst sein. Hier geht es darum, dass sich mitten in Deutschland, im Geltungsbereich des Grundgesetzes, ein Minister nicht die Mühe machte, die läppischen Auslieferungsbedingungen eines Gerichtes zu erfüllen, und es deshalb missachtete und gegen seinen Amtseid austrickste.

  2. Wo ist der Aufschrei „Rechtsbruch“ gewesen, als Kalif Merkel die Atomkraftwerke abschalten ließ und Hunderttausende Flüchtlinge unregistriert ins Land ließ? Sie hat ihre Minister nicht gefragt, das Parlament nicht und auch die anderen europäischen Staaten nicht, die dann aber Flüchtlinge aufnehmen sollten. Nun, „Rechtsbruch“ hat Horst Seehofer gerufen, was ihm Schimpfwörter einbrachte, die man eher gegen Trump vermutet hätte.

  3. @ Ulrich Horn

    „Keine Toleranz den Intoleranten“ heißt es allüberall. Aber warum wird den Bürgern dieses Landes allen Ernstes zugemutet, daß als Gefährder eingestufte islamistische Haßprediger nicht abgeschoben werden dürfen? Ganz zu schweigen von dem aberwitzigen Aufwand, solche Unpersonen rund um die Uhr zu überwachen! Es ist daher nicht einzusehen, daß einem verantwortlich handelnden Minister ein Strick daraus gedreht werden soll, daß er eine juristische Grauzone mutig genutzt hat, um Schaden von Land und Leuten abzuwenden. Im übrigen brauchen in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auch um Richter und Gerichte keine Schleifchen gemacht zu werden.

    • Ulrich Horn Reply

      Der Minister hat unverantwortlich gehandelt. Er hat keine juristische Grauzone ausgenutzt, sondern rechtswidrig gehandelt. Das war nicht mutig, sondern dumm. Er hat keinen Schaden von Land und Leuten abgewendet, sondern den Rechtsstaat und sein Amt beschädigt. Selbstverständlich können in einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Richter und Gerichte kritisiert werden. An ihre Urteile muss man sich jedoch halten. Das hat der Minister nicht gewollt. Wenn alle so handelten wie er, wäre es mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat schnell vorbei. Das müsste Ihnen eigentlich einleuchten. Ich möchte Ihnen nicht wünschen, in die Hände eines Ministers zu fallen, der die Justiz austrickst.

      • Ein formaljuristisches Scheuklappendenken an der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorbei führt schnurstracks zu Politikverdrossenheit und wäre das Ende der Gerechtigkeit.

        Was ist dran an der Behauptung mit der angeblich drohenden Folter im Heimatland von Sami A.? Auch dort wird gegen ihn wegen Terrorverdachts ermittelt.

        • Ulrich Horn Reply

          Ich glaube nicht, dass wir übereinkommen werden. Trotz dieses betrüblichen Umstandes sage ich es noch einmal: Der Minister hat den Gefährder auf die bloße Mutmaßung abgeschoben, in Tunesien werde nicht gefoltert, und dabei rechtswidrig ein Gerichtsurteil ausgehebelt. Wenn es Praxis wird, dass Minister ihre Mutmaßungen über Gerichtsurteile stellen, ist der Rechtsstaat am Ende. Die gesellschaftliche Wirklichkeit hat im vergangenen Jahrhundert schnurstracks in den Nationalsozialismus geführt. Die gesellschaftliche Wirklichkeit ist fluid. Das Grundgesetz wurde geschaffen, um der gesellschaftlichen Wirklichkeit einen Rahmen zu geben und sie zu bändigen. Statt diesen Rahmen zu schützen, wie es seine Aufgabe wäre, hat Stamp ihn beschädigt. Ich habe wenig Hoffnung, dass Ihnen der Sinn des Grundgesetzes einleuchtet. Es ist beunruhigend, dass Stamp ein Gerichtsurteil missachtete und den Gefährder rechtswidrig auswies, dass sich ein Justizbeamter in Sachsen brüstet, rechtswidrig einen Haftbefehl in Umlauf gebracht zu haben, und in Bremen ein Abgeordneter rechtswidrig den Haftbefehl veröffentlichte. Dass Sie über diese Vorgänge nicht beunruhigt sind, ist noch besorgniserregender. Ich wünsche Ihnen, dass Sie niemals Opfer der „gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und staatlich verübter Rechtsbrüche werden.

          • Warum hat Stamp aus Ihrer Sicht Sami A. denn abgeschoben? Und was mag das nur für ein Rechtsstaat sein, der zwar Gefährder schützt, aber die Bevölkerung ständig dieser Gefahr aussetzt? Die bloße (Schutz-)Behauptung von drohender Folter ist kein Abschiebehinderungsgrund. Was würde es für den Rechtsfrieden in einem Rechtsstaat bedeuten, wenn selbst Gefährder nicht abgeschoben werden dürften? In Frankreich werden Gefährder abgeschoben – warum also nicht auch in Deutschland?

          • Ulrich Horn

            Jeder Gefährder sollte abgeschoben werden, so, wie auch jeder abgeschoben werden sollte, dessen Abschiebung beschlossen ist. Darüber gibt es doch gar keinen Dissens. Einer der mutmaßlichen Täter von Chemnitz hätte längst abgeschoben sein sollen. Warum ist das unterblieben? Wird die Unterlassung untersucht? Wird das Defizit, das dieses Versäumnis offenbart, abgestellt? Wird der sächsische Landtag sich aufraffen, diese Untersuchungen einzuleiten und zu überwachen?

            Was Sie völlig unbeachtet lassen: In Frankreich werden Gefährder nicht nach Gutdünken eines Ministers, sondern nach französischem Recht ausgewiesen. In den Niederlanden werden Gefährder nach niederländischem Recht abgeschoben. In Deutschland nach deutschem Recht.

            Die Rechtsgrundlagen für die Abschiebung unterscheiden sich in den drei Ländern sehr stark voneinander. In den Niederlanden, so liest man, sei die Rechtslage so, dass über die Abschiebung schon nach wenigen Wochen entschieden sein kann. In Deutschland ist die Rechtslage anders. Wenn es in Deutschland schneller gehen soll, muss die Rechtsgrundlage geändert werden, damit sie es ermöglicht. Das müsste doch auch Ihnen einleuchten.

            Herr Stamp hat sich als Minister und Privatperson an das deutsche Recht zu halten. Als Minister hat er mit aller Kraft durchzusetzen. Wenn er das nicht mag oder über sich bringt, sollte er sein Amt abgeben. Er wurde nicht gewählt, um sich rechtswidrig zu verhalten und kurzen Prozess zu machen. So etwas kennen wir bisher nur von Neonazis. Deren Usancen können Sie gerade in Chemnitz studieren.

  4. @ Ulrich Horn

    D’accord! Ausreisepflichtige müssen abgeschoben werden und Gefährder erst recht. Es sind meines Wissens nach aber auch aus Deutschland schon Gefährder abgeschoben worden. Warum sollte Sami A. da eine Ausnahme machen? Und Sie weisen darauf hin, daß in unseren europäischen Nachbarländern die Rechtslage eine andere ist. Man könnte daher sagen: Merkel-Deutschland geht einen Sonderweg!

    Stamp hat aber auch betont, daß er Sami A. nicht abgeschoben hätte, wenn er nicht davon überzeugt gewesen wäre, daß Sami A. in seinem Heimatland keine Folter droht.

    Der Fall in Chemnitz mit dem veröffentlichten Haftbefehl eines der mutmaßlichen Täter zeigt einen erheblichen Vertrauensverlust in den Rechtsstaat. Durchgestochene Informationen an sich sind allerdings nichts Neues, was Sie als erfahrener Journalist nur zu gut wissen.

    Übrigens: die Nürnberger Rassegesetze sind 1935 formaljuristisch korrekt zustande gekommen; und Helmut Schmidt hat als Hamburger Innensenator rechtswidrig gehandelt, als er bei der großen Hamburger Sturmflut 1962 die Bundeswehr im Innern eingesetzt hat.

    • Ulrich Horn Reply

      Ihre Behauptung, die Bindung an Recht und Gesetz sei juristische Formelkram, ist falsch. Ihre Schlussfolgerung, die Bindung an Recht und Gesetz könne nach Gutdünken gelockert werden, so wie es der „Tunesien-Experte“ Stamp tat, spricht für sich.
      Selbst und Gerade Minister müssen sich an Recht und Gesetz halten. Ist das so schwer zu begreifen? Wie wollen Sie und Stamp einem Zuwanderer deutlich machen, dass er sich an die hier geltenden Gesetze halten muss?

  5. Recht und Gesetz sind zwar einzuhalten, aber nicht in einem blinden Rechtspositivismus das eigene Denken einzustellen. Das Rechtssystem ist doch kein Automat, wie auch der Marktmechanismus kein Gott ist.

    Außerdem sind Gesetze zu interpretieren und auszulegen. Stamp ist im aktuellen Fall dabei vielleicht an die Grenzen des Möglichen gegangen. Und warum kommen aus der NRW-Justiz selbst denn keine kritischen Anfragen an die bestehenden gesetzlichen Regelungen? Auch Juristen sind Staatsbürger. Vielleicht deshalb, weil eine bestimmte Ausrichtung von Politisierung aus den vergangenen Jahrzehnten der SPD-Herrschaft in Justiz und Verwaltung vorliegt.

    • Ulrich Horn Reply

      1. Recht und Gesetz sind nicht „zwar – aber“ einzuhalten. Sie sind einzuhalten. Verstoßen Sie gegen Recht und Gesetz, drohen Ihnen Sanktionen.
      2. Sie können über Recht und Gesetz denken, was Sie wollen, blind oder hellsichtig. Eines dürfen Sie aber nicht. Recht und Gesetz brechen.
      3. Das Rechtssystem ist in der Tat kein Automat. Es ist für alle in seinem Geltungsbereich verpflichtend, weil es eine Grundlage des friedlichen Zusammenlebens ist.
      4. Gesetze sind auszulegen und zu interpretieren, aber nicht nach Belieben einzelner Mitglieder der Exekutive oder einzelner Bürger einzuhalten oder zu brechen.
      5. Herr Stamp ist nicht an die Grenzen des Möglichen gegangen. Er hat die Grenze des Erlaubten überschritten und den Boden des Rechtsstaates verlassen.
      6. Recht und Gesetz zu ändern, ist nicht Sache der Justiz, sondern der Parlamente, im Fall von Herrn Stamp also nicht des CDU-geführten NRW-Justizministeriums, sondern des Bundes- und des NRW-Landtages.
      7. Wir haben in NRW wie auch in anderen Ländern und im Bund große Vollzugsdefizite. Sie können nicht durch rechtswidrige Aktionen wie die von Herrn Stamp behoben werden. Durch solche rechtswidrigen Aktionen vom Amtsträgern und Abgeordneten verlieren die Bürger die Achtung vor dem Rechtsstaat. Längst sind Minister dabei, die Gesetze zu missachten, die sie als Abgeordnete selbst in Kraft setzten. Wer rechtswidriges Verhalten bagatellisiert, erhöht sein Risiko, selbst Opfer rechtswidrigen Verhaltens zu werden.

      • Die Vollzugsdefizite scheinen so groß zu sein, daß im Fall von Sami A. der Gefährder geschützt wird, der diese Rechtsordnung, die ihn schützt, für „Ungläubige“ aber sofort in Stücke hauen würde, wenn er nur könnte. Ob mit dieser Art der Rechtsprechung dem Rechtsfrieden und der Sicherheit der Bürger im Lande Genüge getan wird, sei einmal dahingestellt.

        Ob Stamp über die Grenzen des rechtlich Zulässigen gegangen ist, wird nicht dadurch erwiesen, indem man vehement darauf hinweist. Fest steht: Sami A. ist in seinem Heimatland gut aufgehoben.

        Ein Beispiel für Tatkraft ist der heute in Festreden gelobte Fritz Bauer, der als Hessischer Generalstaatsanwalt in den 1950er und 1960er Jahren mit massivem Widerstand aus Politik, Verwaltung und Justiz gegen den Zeitgeist anzukämpfen hatte.

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