Das NRW-Innenministerium soll versucht haben, eine Vergewaltigung in der Silvesternacht in Köln zu verschweigen und eine Meldung der Kölner Polizei über das Verbrechen am Neujahrstag zu manipulieren. Innenminister Jäger (SPD) bestreitet diesen Vorwurf entschieden. Es kommt nicht ungefähr, dass er sich dem Vorwurf der Vertuschung ausgesetzt sieht. Bei der Loveparade-Katastrophe 2010 schreckte er nicht davor zurück, die Ermittlung der Unglücksursachen massiv zu beeinflussen.

Parteipolitische Hetzjagd eröffnet

Kurz nach der Katastrophe sprach Jäger die Polizei von jeder Mitverantwortung für das schreckliche Unglück frei, ohne gründliche Untersuchung und Prüfung. Er lenkte damit von zwei Sachverhalten ab, die für ihn äußerst unerfreulich waren.

Der frischgebackene Minister, der auch Chef der Duisburger SPD ist, war während der Katastrophe in der Einsatzzentrale der Polizei auf Besichtigungstour. Zudem überspielte Jäger mit dem Persilschein für die Polizei seine Erklärung vor der Katastrophe. Mit ihr wollte er der Öffentlichkeit weismachen, die Polizei sei auf das Großereignis, das Bochum 2009 aus Sicherheitsgründen abgelehnt hatte, bestens vorbereitet – eine fatale Fehleinschätzung, wie sich später erwies.

Statt in der Pressekonferenz am Tag nach Unglück die Bedingungen für eine sorgsame und umfassende Ermittlung zu umreißen, lenkte Jäger von Fehlern der Polizei ab und nagelte die Verantwortung für Katastrophe beim Veranstalter und bei seinem lokalen Konkurrenten fest, dem Duisburger CDU-Oberbürgermeister Sauerland, auch dies ohne irgendeine Prüfung und Untersuchung.

Mangelhafte Ermittlungen

Die Toten des Unglücks waren kaum gezählt und geborgen, da hatte Jäger die Katastrophe schon für parteipolitische Zwecke genutzt und auch sich selbst als Dienstherr der Polizei von jeder Mitverantwortung freigestellt. Er blies zur Hetzjagd auf Sauerland, um in Duisburg den Machtwechsel von der CDU zur SPD zu erreichen. Sauerland leistete reichlich Vorschub. Die Jagd auf ihn prägte die nächsten Wochen und Monate und verdrängte die Aufmerksamkeit von der Untersuchung der Unglücksursachen.

Mit seinen Äußerungen zur Arbeit der Polizei und ihrer Führung legte der Polizeiminister kurz nach der Katastrophe für die Medien eine Fährte, die sie zunächst von der Polizei und ihrem Verhalten vor und während des Unglücks wegführte. Später kamen jedoch sehr wohl Polizeifehler an den Tag, die Jägers Urteil widerlegten. Er war gezwungen, Fehler der Polizei einzuräumen. Zu seinem massiven politischen Eingriff unmittelbar nach dem Unglück passt der Umstand, dass die Ermittlungen über die Ursachen und den Ablauf der Katastrophe in die Länge gezogen wurden.

Die fünf Jahre andauernden Ermittlungen fand das zuständige Gericht derart mangelhaft, dass es sich außerstande sah, ein Hauptverfahren zu eröffnen. Schon dieser Umstand rückt Jäger, die Ministerpräsidentin und die rot-grüne Koalition ins Zwielicht. Die Empörung über die miserablen Ermittlungen ist bundesweit groß.

Eine Schande für das Land

Das Gericht das Problem, dass mit dem Fehlverhalten des Innenministers von 2010 begann, genau im Blick. Es begründet bei der Bewertung der Ermittlungsergebnisse die Ablehnung des Hauptverfahrens ausdrücklich mit der Feststellung, die Rolle der Polizei sei nicht hinreichend untersucht worden.

Zurecht beklagen und kritisieren die Angehörigen und die Öffentlichkeit, dass nun möglicherweise niemand mehr für diese große Katastrophe mit ihren vielen Toten und Verletzten zur Verantwortung gezogen wird. Der Verdacht steht im Raum, es sei bei den Ermittlungen nicht mit rechten Dingen zugegangen.

Den Grundstein für diesen Skandal, der dem Land, seine Regierung und seinen Behörden zur Schande gereicht, legte kurz nach dem Unglück NRW-Innenminister Jäger (SPD) mit seinem Vertuschungsversuch. Er wirkt bis heute nach und erschüttert bei vielen Menschen den Glauben daran, dass in NRW Recht und Gesetz gelten und Gerechtigkeit waltet. – Ulrich Horn


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5 Comments

  1. Jens Schmidt Reply

    Und was haben wir nun davon? Er hat seinen „Lehrling“ als Duisburger Oberbürgermeister durchgesetzt, der ebenso erfolglos agiert wie der „Jägermeister“ und obendrein die Stadt kaputthaut. Eine Schande!

  2. Raimund Stecker Reply

    Wie wahr, wie wahr…und bei diesem zynischen und amoralischen Personal wundert sich die SPD über 20%! Da können sie noch so lange die nicht vorhandene Moral anderer einklagen, wer nicht vor der eigenen Tür kehrt, geht im eigenen Dreck unter. Schade für die SPD, denn die Gesellschaft braucht sie – aber nicht dieses Personal!

  3. Roland Appel Reply

    Die zuständige Staatsanwaltschaft hat in alle Richtungen zu ermitteln. Kommt sie dem nur ungenügend nach, können auch Nebenkläger, die es im Verfahren reichlich geben würde, Sachverhalte beitragen, Zeugen benennen. Wenn Sie mit ihrer Einschätzung recht haben, dass das Gericht die Nichteröffnung des Verfahrens mit mangelnden Ermittlungen in eine bestimmte Richtung begründet, erscheint dieser Beschluss um so widersinniger und skandalöser – das Gericht hätte doch im Laufe des Verfahrens durch Fragen dafür sorgen können, dass genau dieser Sachverhalt auf den Tisch kommt, dass auch in andere Richtungen ermittelt werden muss – fühlte sich die Kammer damit vielleicht in Wirklichkeit überfordert?

    • Ja, „die zuständige Staatsanwaltschaft hat in alle Richtungen zu ermitteln“.
      Genau das hat sie aber nicht getan, sondern will sich auf ein einziges dubioses Gutachten eines Engländers stützen, zu welchem die Landgerichts-Kammer sich gezwungen sah, vorab 75 (!) kritische Fragen zu stellen. Das war bereits deutlich mehr als nur ein Wink mit dem Zaunpfahl, wurde von den Staatsanwälten aber offensichtlich hartnäckig ignoriert.

      Spätestens da hätte die Staatsanwaltschaft nämlich ein zweites oder noch weitere Gutachten einholen müssen. Und ab da dürfte es auch klar gewesen sein, dass das Gericht es nicht hinnehmen wird, die Rolle der Polizei und ihres obersten Chefs (der am Unglückstag vor Ort kräftig mitgemischt hat) in der Anklageschrift einfach als unproblematisch auszuklammern bzw. durchzuwinken.

      Damit ein Gericht sich in der Hauptverhandlung auf die evtl. Fehler der Angeklagten konzentrieren kann, müssen zuvor grobe Fehler der Anklage ausgesiebt werden. Genau dies ist Zweck der Zulassungsprüfung, nicht die Bedienung eines evtl. Volkszorns oder der Sensationsgier.

      Es ist nicht die gesetzliche Aufgabe des Gerichts, eine von vorneherein untaugliche Anklage abzuarbeiten und mühsam selber weitere Angeklagte „nachzunominieren“.

      Im Hinblick auf den abgelieferten Murks (und der weiteren Prozess-Verzögerung gegenüber den wahren Tätern) ist es eine traurige Selbstüberhöhung, wenn die Staatsanwälte das eigene jahrelange Bummeln (samt ignorierten Warnungen) jetzt als „Gründlichkeit“ verkaufen wollen.

      Zweiter Grund zur Traurigkeit: Dass unsere sensationsgeilen Qualitätsmedien bis hin zum Spiegel diesen eigentlichen Skandal nicht kapieren (wollen), sondern – Quote und Schlagzeilen im Sinn – anscheinend lieber Kleine hängen und Große laufen lassen wollen.

      Nachbessern muss jetzt einzig die Staatsanwaltschaft, die das längst hätte tun können und müssen – ihre eigenen Fehler. Ob sie es noch vor der Verjährung hinbekommen wird / will?

  4. Sehr geehrter Herr Horn,

    „… die Polizei sei auf das Großereignis, das Bochum 2009 aus Sicherheitsgründen abgelehnt hatte, bestens vorbereitet – eine fatale Fehleinschätzung, wie sich später erwies.“

    So? Erwies sich das? Wie denn? ES? Sich?

    Die Polizei WAR bestens vorbereitet.
    Die Sperren waren integraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Ein Jahr war darüber gesprochen worden.
    Die Sperren wurden EXAKT zu dem Zeitpunkt aufgehoben, wo sie hätten verstärkt werden müssen, wo Megaphone die drängelnden jungen Leute hätten warnen müssen usw.

    Anders gesagt: Ich sehe keinen Anlass, von einem „Unglück“ zu sprechen. Das war INTENDIERT.

    Sie sind auf dem richtigen Weg – Jäger gehört vor Gericht.
    Aber nicht wegen Vertuschung eines Unglücks.
    Totschlag oder Mord – nur das ist die Frage.

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