(uh) Um Demokratie herzustellen und aufrecht zu erhalten, reicht es nicht, die Macht des Staates in Legislative, Exekutive und Judikative zu teilen. Die drei Gewalten müssen ihre Aufgaben auch erfüllen. Das ist ihnen in der jüngeren deutschen Geschichte nicht immer gelungen. Beim Umgang mit den Neonazis und der Mörderbande NSU spielen sie erneut eine klägliche Rolle.

Kollaboration der Behörden

Über viele Jahre kollaborierte die Exekutive unter den Augen und mit Wissen der Legislative mit den Neonazis. Sie unterstützte die Verfassungsfeinde organisatorisch und finanziell. Beide Gewalten schufen den Sumpf, den sie trocken legen sollten. Sie unterließen und verhinderten es, rechtsradikale Straftäter zu verfolgen. Obendrein verdächtigten sie deren Opfer, Kriminelle zu sein.

Die Missstände, die in den vergangenen Monaten nach und nach zu Tage traten, übersteigen jedes Maß. Der Staat ließ zu, dass sich die Neonazis ausbreiten konnten. In Dortmund beherrschten sie Stadtteile. Menschen mussten die Stadt verlassen, weil sie bedroht wurden und sich ungeschützt fühlten. Die Polizei blieb dort und andernorts lange untätig. Sie sah auch zu, wie Rockenbanden mit Rechtsradikalen paktierten und sich breit machten.

Die Exekutive und die Legislative versagten nicht nur dabei, die Rechtsradikalen zu bekämpfen, sondern auch dabei, die Kollaboration der Behörden mit den Neonazis aufzudecken und zu verfolgen. Die Behörden beseitigten Beweismittel. Regierungen und Parlamente diskreditierten sich durch Ahnungslosigkeit und Kumpanei. Über Konsequenzen hört und liest man kaum etwas. Das nährt den Eindruck: In der Exekutive und der Legislative wird vertuscht.

Der Kritik nicht entzogen

Nun macht sich auch noch die Judikative daran, der Republik zu schaden. Schon vor dem Prozess gegen die NSU zeigt sich das zuständige Gericht außerstande, Transparenz und breite Teilnahme sicher zu stellen: Unter den Skandalen, die sich die Gewalten rund um die Neonazis leisten, ein weiterer trauriger Höhepunkt.

Dabei hat die Justiz allen Grund, einfühlsam und umsichtig zu agieren. Im 3. Reich war sie eine Stütze des Nazi-Regimes. Viele Mittäter in der Justiz retteten sich in die neuen Strukturen der Bundesrepublik. Lange weigerte sich die Justiz, ihre unrühmliche Vergangenheit aufzuarbeiten. Diese Ignoranz schadete ihr und der neuen Republik.

Die Justiz pocht gern auf ihre Unabhängigkeit. Sie benutzt dieses Privileg aber ab und zu auch, um Kritik abzuwehren. Die Justiz ist nicht unfehlbar und auch nicht der Kritik entzogen. Sie muss dem Recht Geltung verschaffen. Sie dient nicht sich selbst, sondern dem Volk. Dazu müssen ihre Verfahren transparent und für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Weiteres Desaster zu befürchten

Der Richter im NSU-Prozess scheint offenbar überfordert. So, wie er zum Prozess einlud, war der Wirbel um die Vergabe der Journalisten-Plätze absehbar. Der Richter hätte ihn verhindert müssen. Fast könnte man meinen, er habe die Zuspitzung gesucht, um vom Prozess entbunden zu werden

Die Aufführung des Gerichts lässt befürchten, dass nach dem Skandal um die Kollaboration von Ermittlungsbehörden und Politikern mit den Neonazis und nach dem Skandal um die unzureichende Aufklärung dieses Sachverhalts nun auch noch der NSU-Prozess zum Skandal werden könnte. An einen fehlerfreien Prozess mag man schon vor seinem Beginn kaum noch glauben. Bei diesem trüben Vorspiel besteht Anlass zur Sorge, auch der Prozess könnte zum Desaster werden.

Von Politikern und Behörden ein gelullt

Die Medien, voran die Presse, verklären sich gern als die vierte Gewalt. Man kann nur hoffen, dass es ihr gelingt, der Justiz Beine zu machen, damit sie ihrer Verantwortung gerecht wird. Sicher sein kann man da leider nicht. Die Medien ließen sich leichtfertig jahrelang von Politikern und Behörden einlullen, als es um die damals rätselhaft erschienenen Morde ging, die nun gesühnt werden sollen.

Vor 68 Jahren wurden die letzten KZ geschlossen. Heute geht die Justiz daran, 50 noch lebende KZ-Wächter zu verfolgen. Die Täter, die heute Greise sind, hätten vor Jahrzehnten bestraft werden müssen. Der Umstand, dass sie 68 Jahre unbehelligt in Freiheit leben konnten, bezeugt, wie sehr die vier Gewalten versagten, die das Erbe des Nazi-Regimes antraten.

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5 Comments

  1. Schon im ersten Semester lernen JuristInnen, dass zwischen formaler Rechtmäßigkeit und materiellem Recht zu unterscheiden ist. Der faschistische Staatsrechtslehrer Carl Schmitt rechtfertigte die Verbrechen der Nazis als formal rechtmäßig, obwohl sie materiell jedem Grundrecht der Weimarer Verfassung widersprachen. An diese Bande „fürchterlicher Juristen“, die formale Scheinrechtmäßigkeit blind über das stellen, was sie politisch anrichtern, fühlt man sich angesichts des Verhaltens des Münchner Gerichts erinnert. Wie kann man nur so blind sein, um nicht zu kapieren, dass ein NSU-Prozess ein Politikum sein wird?
    Wieso muss das Gericht sich auf den dümmlichen Standpunkt stellen, Video- oder Filmaufnahmen seien nicht erlaubt, darunter stur und blind auch die Übertragung der Verhandlung vom einen in den anderen Saal innerhalb des Gerichtsgebäudes daruntezu subsummieren? Dabei hätte eine kluge, augenzwinkernde Auslegung der Rechtslage – Aufzeichnungsgeräte wie Handys sind ohnehin nicht erlaubt – die Möglichkeit geboten, dem Gesetz genüge zu tun und gleichzeitig mehr Öffentlichkeit zuzulassen. Kann ein bayerisches Gericht nicht das tun, was in vielen Universitäten inzwischen üblich ist, wo Vorlesungen in Nachbarsäle übertragen werden, weil süddeutschen Dickschädeln „rheinische Lösungen“ nicht zugänglich sind?

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