(uh) Die Bundestagsabgeordneten beklagen oft, dass die Regierung das Parlament missachte. Die Diskussion um die Nebentätigkeit ihres SPD-Kollegen Steinbrück offenbart, dass es die Abgeordneten selbst sind, die dem Ansehen des Parlaments gewaltig schaden.

Verschleiern statt aufklären

Sie haben das seltene Privileg, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Das gilt vor allem für ihre finanziellen Angelegenheiten. Längst stehen sie im Verdacht, gerne zuzugreifen. Ihn bestätigte erst jüngst wieder die Mehrheit der Mandatsträger im NRW-Landtag. Sie stockte die Bezüge um 500 Euro pro Monat und Mandat auf. Beinahe wäre es den Abgeordneten sogar gelungen, die Selbstbereicherung vor der Öffentlichkeit zu verbergen.

Auch die Bundestagsabgeordneten kennen kein Vaterland, wenn es um ihre Einkünfte geht. Sie haben die Regelungen, unter denen sie ihre Nebentätigkeiten offenlegen, so unzureichend abgefasst, dass sich die Bürger kein Bild vom Treiben ihrer Abgeordneten machen können. Die Regelungen verschleiern, statt aufzuklären. Nebelschwaden wabern im Bundestag.

Dabei ist das Ausmaß der Nebentätigkeiten beträchtlich. Ein Drittel der Berliner Abgeordneten verdient nebenher. Fast alle verdanken die Nebeneinkünfte ihrem Mandat. Kaum jemand würde ihnen etwas zahlen, wenn sie nicht Abgeordnete wären. Bei den meisten ist es der Einfluss des Mandats, der sich in klingender Münze auszahlen.

Hinter Agenturen versteckt

In welchem Umfang das geschieht, erschließt sich den Bürgern nicht. Obwohl sich Steinbrück an die Regeln des Bundestages hielt, ist aus seinen Angaben weder die Höhe des Honorars ersichtlich, das er pro Dienstleistung erhielt, noch die Summe der Beträge. Auch die Kunden, die seine Dienste beanspruchten, bleiben weitgehend im Dunkeln. Sie werden hinter den Namen von Agenturen versteckt, die als Vermittler eingespannt wurden. Transparenz, die dazu dient, Interessenkonflikte zu verhindern und aufzudecken, wird so umgangen.

Der Abgeordnete und sein Arbeitsplatz in Berlin wie im Wahlkreis kosten den Steuerzahler viel Geld. Der Abgeordnete kann dank seines Mandats über die Verwendung von Millionen und Milliarden Euro entscheiden. Gleichzeitig kann er als Teil des Gesetzgebers die Regeln festlegen, die für das Gemeinwesen oder einzelne Teile verpflichtend sind. Wegen dieser umfassenden Befugnisse müssen die Bürger sicher sein, dass Abgeordnete nicht als Lobbyisten oder Söldner im Dienst von Interessengruppen stehen.

Der Vorschlag des Bundestages, die Zahl der Transparenzstufen für Nebeneinnahmen zu erhöhen, läuft auf eine Scheinlösung hinaus, die eine Abhilfe des Missstandes nur vortäuscht. Der Plan ist unzureichend. Er führt die Verschleierung fort. Wer sich um ein Mandat bewirbt, sollte seine privaten Einkünfte umfassend und präzise transparent machen müssen. Für Freiberufler, die der Schweigepflicht unterliegen, sollte es Regeln geben, die den gleichen Zweck erfüllen. Wer das nicht mag, sollte nicht für ein Mandat kandidieren.

Vorrang für das Mandat

Abgeordnete sollten eine Nebentätigkeit erst ausübe, wenn ihr Vorhaben bei einem entsprechenden Gremium beantragt und von ihm genehmigt wurde. Beim Verdacht auf Interessenkollision sollte die Nebentätigkeit untersagt sein. Sie sollte sich auch verbieten, wenn sie mit den Parlamentspflichten des Abgeordneten  zeitlich kollidiert. Sein Mandat muss Vorrang vor seinen finanziellen Interessen haben. Auch muss es die Möglichkeit geben, den Vorrang durchzusetzen. Wer sein Mandat dazu nutzt, in der Wirtschaft Vorträge zu halten, um Geld zu verdienen, statt im Parlament mitzuarbeiten, sollte veranlasst werden können, sein Mandat aufzugeben.

Wer hofft, die Abgeordneten könnten sich zu einem solchen oder ähnlichen Verfahren verstehen, ist auf dem Holzweg. Sie denken nicht im Traum daran, klare Vwerhältnisse zu schaffen. Seit Jahren halten sie sich sogar beharrlich die Möglichkeit offen, sich ungestraft bestechen zu lassen: Bis heute weigern sie sich, das UN-Abkommen gegen Korruption, das seit 2003 rund 160 Staaten in Kraft setzten, zu ratifizieren. Die Abgeordneten stellen Deutschland damit auf die gleiche Stufe wie Syrien, Saudi-Arabien und Sudan, in denen Korruption grassiert.

Den Mandatsträgern bereitet der Schaden, den sie mit ihrer Untätigkeit erzeugen, offenbar keine Sorgen. Vielen Bürgern dagegen schon. Ändern werden sie nichts. Es sei denn, sie treten den Abgeordneten vors Schienbein. Doch danach sieht es bisher nicht aus. Stattdessen überlassen sie es den Abgeordneten, die Normen für die Nutzung ihres Mandats festzulegen.  Die Sitten in den Parlamenten verludern eben auch, weil die Bürger das den Abgeordneten durchgehen lassen.

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