(uh) Die Behauptung, Politiker seien uneinsichtig, ist ein Vorurteil. Den Beleg liefert gerade der NRW-Landtag. Seine fünf Fraktionen wollten die Diäten der 181 Abgeordneten in einer Nacht- und Nebelaktion um 500 Euro monatlich erhöhen, um ihre Altersversorgung aufzubessern. Dann wurde der Plan bekannt. Ausgerechnet die Fraktionen, die programmatisch am weitesten auseinander liegen, gaben ihn auf: FDP und Linke verzichten auf den Rollgriff durch die Landeskasse.
Doch beide bringen nur 24 Stimmen auf die Waage. Wenn der Landtag am 8. Dezember um 19.55 Uhr über den Plan diskutiert, werden sie gegen die 157 Stimmen von CDU, SPD und Grünen wohl nichts ausrichten.
Doch man soll die Hoffnung nie aufgeben. Auch die Abgeordneten von CDU, SPD und Grünen könnten etwas dazu gelernt haben. Seit ihr Selbstbereicherungsversuch bekannt wurde, schwoll vielen Bürgern der Hals an. Das könnte sich auch den Halsstarrigen unter den Abgeordneten in den vergangenen Tagen mitgeteilt haben.
Falls der Bürgerunmut sie doch nicht beeindruckt: Es gibt auch sachliche Gründe, den Selbstbedienungsplan zu überdenken.
Die Abgeordneten zahlen derzeit aus ihrer Diät von 10 226 Euro monatlich 1614 Euro in das Versorgungswerk des Landtags ein. Ein Abgeordneter, der mit 60 Jahren ins Parlament kommt, erwirbt so nach fünf Jahren, am Ende der Legislaturperiode, nach derzeitigem Stand einen Rentenanspruch von 450 Euro.
Ein Angestellter, der das gleiche Gehalt wie der Abgeordnete bezieht, muss, da er über der Beitragsbemessungsgrenze von 5500 Euro liegt, pro Monat den Höchstsatz von 1094 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Nach fünf Jahren hat er Anspruch auf 299 Euro Rente. Will er mehr, muss er sich privat versichern.
Würde der Abgeordnete 1094 Euro monatlich in sein Versorgungswerk einzahlen, käme er auf einen Rentenanspruch von 290 Euro, neun Euro weniger, als der Angestellte aus der Rentenversicherung erhält.
Schon dieses Beispiel zeigt: Das Versorgungswerk ist nicht die ideale Einrichtung, um optimale Rentenerträge zu erwirtschaften. Das hat sich bundesweit herumgesprochen. Kein anderes Landesparlament kam auf die Idee, die NRW-Diätenreform von 2005 zu übernehmen.
Das Versorgungswerk hat einen weiteren Nachteil, der in diesen Tagen der Finanz- und Bankenkrise zu Tage tritt. Es ist mit seinen 181 Mitgliedern ein viel zu kleiner Solidarverband, um stattliche Rentenerträge zu erwirtschaften. Er ist auch ziemlich riskant. Wird ein Teil der Mittel für die Altersversorgung bei einem Fonds angelegt, der später schlapp macht, sinkt die Rendite und mit ihr die Rente. Die Abgeordneten stünden auf dem Schlauch. Haften die Steuerzahler für solche Fehlanlagen? Müssen sie dann Steuermittel nachschießen?
Solche Fragen sind bisher öffentlich nicht diskutiert. Ein guter Grund, die Entscheidung im Landtag zu vertagen, noch einmal in Ruhe nachzudenken und eine Lösung anzustreben, der alle Fraktionen zustimmen können. Die Reform von 2005 kam in breitem Einvernehmen zustande. Das sollte auch für jede Änderung der Reform gelten.
Deren Ziel kann es nur sein, die Altersversorgung sicherer zu machen. Der jetzige Plan der Fraktionen schafft das nicht. Wohl aber wird er dafür sorgen, dass die Altersversorgung für den Steuerzahler immer teurer wird.
Die Reform 2005 beseitigte das Zulagenunwesen und passte die Diäten der Entlohnung der Freiberufler an, was sich nun als riskant erweist. Die Abgeordneten sollten über alternative Konzepte nachdenken. Sie könnten die Reform weiter entwickeln und ihre Alterversorgung zum Beispiel jener der übrigen Arbeitnehmer anpassen.
Dann würden sie statt der 1614 Euro für das Versorgungswerk den Höchstbeitrag von 1094 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit 299 Euro Rente erzielen. Mit den restlichen 520 Euro könnten sie privat vorsorgen, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Dieses Konzept würde den Abgeordneten auch den Vorwurf ersparen, sie bereicherten sich in regelmäßigen Abständen.
So etwas wie die jetzt geplante monatliche Zulage von 500 Euro werden die Bürger den Abgeordneten und ihren Parteien auf Dauer nicht durchgehen lassen. Vor dem Landtag wurde schon aus geringerem Anlass demonstriert. Welcher Abgeordnete würde sich wohl fühlen, wenn vor dem Parlament aus seinem Wahlkreis Wutbürger, Hartz IV-Empfänger und Opfer städtischer Kürzungen protestierten?
PS: Die NRW-CDU will ihre Landtagsabgeordneten stärker zur Kassen bitten, um die Schulden der Partei zu tilgen. Könnte es sein, dass CDU, SPD und Grüne den Diätenaufschlag von 500 Euro pro Monat befürworten, weil diese Parteien ihren Abgeordneten immer stärker in die Tasche greifen, um zumindest ein wenig jenes Loch zu stopfen, das durch den Schwund der Mitgliedsbeiträge gerissen wird?