(uh) Der Fall KTzG wird immer verwirrender. Der Mann tanzt auf dem Hochseil. Und seine Fans balancieren mit ihm. Sie müssen befürchten: Entweder er wird Kanzler. Oder er geht in die Geschichte ein als größte Lachnummer, die Bayern je hervorgebrachte. Das Potenzial dazu hat er. Und die Juristen arbeiten daran, es noch zu vergrößern. Die Rechtsgelehrten der Uni Bayreuth meinen, KT habe bei seiner Doktorarbeit abgeschrieben und mutwillig Quellen verschwiegen, also „vorsätzlich getäuscht“. Die Staatsanwaltschaft Hof sieht das anders. Wie der „Spiegel“ berichtet, nimmt sie KT ab, dass er den Überblick über die Quellen verloren habe. Er habe die Urheberrechtsverletzung billigend in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt. Zudem gehörten viele Plagiatsstellen nicht unter den Schutz des Urheberrechts. Ihnen fehle die erforderliche „schöpferische Eigentümlichkeit“. Soll heißen: Sie seien Gemeingut, dessen Ursprung man nicht angeben müsse. Wenn das so ist, werden sich viele KT-Fans fragen: Warum hat ihm die Uni Bayreuth den Doktortitel überhaupt aberkannt? So wie ich die Fans einschätze, werden sie KT bald auffordern, mit der Staatsanwaltschaft Hof im Rücken die Uni Bayreuth auf Rückgabe des Doktortitels zu verklagen. Zuzutrauen wäre ihm das.

 

 

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