(uh) Das Urteil des Münsteraner Verfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2010 bringt die rot-grüne NRW-Minderheitsregierung in Verlegenheit. Sie muss das tun, was sie stets scheute und bisher nicht kann: Sie muss sparen.

Steinbrücks Erfahrung


Mangelnder Sparwille hat in der NRW-SPD Tradition. Niemand weiß das besser als Peer Steinbrück (SPD). Als NRW-Finanzminister wollte er 2001 eine Milliarde DM kürzen. Die SPD-Landtagsfraktion legte sich quer. Er scheiterte. Von da an stand er stets in Gefahr, seinen Etat nicht verfassungsfest aufstellen zu können. Deshalb griff er auf einen Trick zurück. Er nahm mehr Kredite auf als benötigt und bildete aus dem Überschuss Rücklagen, die er im Jahr darauf als Einnahmen verbuchte. Verfassungswidrig, urteilte das Verfassungsgericht.

In fünf Jahren als Finanzminister und Regierungschef in NRW erhöhte Steinbrück – eingezwängt in die Positionen seiner Fraktion – den Schuldenstand um 25 Milliarden Euro. Im Wahlkampf 2005 warf die CDU ihm und der rot-grünen Koalition vor, das Land ruiniert zu haben. Das stieß bei den Wählern auf Resonanz. Sie wählten die Koalition ab.

Kapitale Fehlentscheidung


Gelernt hat das neue rot-grüne Bündnis daraus nichts. Es legte seine Politik allein darauf an, die Ausgaben zu steigern. Kürzungen zog es nicht einmal in Erwägung. Dabei wurde es auch von der Linken getrieben, die Kürzungen weitgehend ablehnt. Ohne deren Hilfe aber riskiert die Minderheitsregierung, mit dem Etat im Landtag zu scheitern.

Es erwies sich als kapitale Fehlentscheidung, dass die rot-grüne Regierung den Etat der Vorgängerregierung gegen alle Warnungen durch eigene Projekte überfrachtete und den erkennbar verfassungswidrigen Nachtragsetat 2010 durch den Landtag drückte. Damit forderte die Regierung die Klage der Opposition und das Urteil des Gerichts geradezu heraus.

Das Gericht zwingt der Regierung Sparsamkeit auf. Sie kann die Verfassung schwerlich weiter ignorieren. Nun hat die Koalition Probleme, ihre Wahlkampf-Versprechen von 2010 einzulösen. Sie kosten mehr als eine Milliarde Euro, die das Land nicht hat. Sie über zusätzliche Schulden zu finanzieren, ist nach dem Urteil so einfach nicht mehr möglich.

Nur beschränkt handlungsfähig


Dabei wollte die Landesregierung ihren Bewegungsspielraum für den Etat 2011 vergrößern. Tatsächlich hat sie ihn sich selbst genommen. Sie ist festgefahren zwischen der sparunwilligen Linken und den Sparauflagen des Gerichts. Kürzt sie zu viel, verweigert die Linke dem Etat die Zustimmung. Kürzt sie zu wenig, droht ihr eine weitere Klage der CDU, die für diesen Fall Neuwahlen fordert.

Längst wirkt die Regierung nur noch beschränkt handlungsfähig. Um diesem Eindruck entgegenzuwirken, sucht sie fieberhaft nach einem Ausweg. Sie erwägt nun, ein wenig zu sparen. Und die Steuern zu erhöhen. Zudem setzt sie auf wachsende Steuereinnahmen. Ob es ihr so gelingt, den Etat verfassungsfest zu machen, ist noch nicht ausgemacht. Bis heute jedenfalls lässt sie nicht erkennen, dass sie das Verschuldungsproblem des Landes ernsthaft angeht.

Auch bei Neuwahlen hilflos


Hilflos wie in Finanzfragen wirkt auch ihr Verhalten zum Thema Neuwahlen. Zunächst stieß sie die Diskussion an. Dann ließ sie Vorbehalte erkennen. Seit Wochen schwanken führende Koalitionsvertreter in dieser Frage unschlüssig hin und her. Das ist schon deshalb kurios, weil die Umfragen der Koalition eine klare Mehrheit versprechen. Müsste sie nicht entschlossen auf Neuwahlen setzen? Warum zögert sie?

Neuwahlen sind mit Widrigkeiten verbunden. Sie sind unpopulär. Für die Parteien bedeuten sie Stress. Kandidaten müssen aufgestellt werden – reichlich Gelegenheit für Machtkämpfe. Mancher muss damit rechnen, seine Stellung einzubüßen. Wer die Rückkehr in den Landtag schafft, kann nicht sicher sein, in der neuen Fraktion die gleiche Rolle zu spielen wie bisher.

Das alles trifft auf alle Parteien zu. Es müsste die Koalition nicht daran hindern, Neuwahlen anzustreben. Dass sie schwankt, hat andere Gründe. Die Ansichten über den Sinn von Neuwahlen gehen in den Koalitionsparteien auseinander. Selbst einzelne Spitzenpolitiker können sich nicht zu einer klaren Haltung durchringen.

Klare Verhältnisse


Befürworter sehen die Chance, klare Verhältnisse zu schaffen. Mit einer rot-grünen Mehrheit wäre die Koalition nicht mehr auf die Linke angewiesen. Bei Neuwahlen könnte sogar deren Rückkehr in den Landtag in Frage gestellt sein. Rot-Grün könnte ohne Rücksicht auf deren Wünsche handeln. Es ließen sich dann auch Kürzungen beschließen, die das Gerichtsurteil erfordert. Neuwahlen würden der Koalition zum jetzigen Zeitpunkt auch noch den taktischen Vorteil bieten, dass CDU-Kandidat Norbert Röttgen für den Wahlkampf nur eingeschränkt bereit steht. Als Bundesumweltminister wird er stark von der Atomdebatte beansprucht.

Angst vor Protesten


Skeptiker sehen, dass Koalition nicht gleichermaßen profitieren könnte. Die politische Stimmung dürfte derzeit eher den Grünen als der SPD zugute kommen. Sollte die Koalition eine klare Mehrheit erhalten, wäre dies wohl dem Zuwachs der Grünen zu verdanken. Sie würden dann mehr Einfluss einfordern.

Vor allem aber: Die Koalition stünde nach Neuwahlen vor dem gleichen Problem wie heute. Sie müsste Kürzungen beschließen. Und damit rechnen, dass der Etat erneut vom Verfassungsgericht gekippt wird, falls sie nicht genug spart. Spürbare Kürzungen aber dürften auf Protest bei der eigenen Anhängerschaft stoßen. Vor allem den SPD-Abgeordneten, die bisher nur darauf eingestellt sind, Wohltaten zu verteilen, dürfte es schwer fallen, Sparaktionen zu verteidigen.

Außerdem ist man sich in der Koalition nicht sicher, ob sie die richtigen Themen hat, um ihre Anhänger für den Wahlkampf zu mobilisieren. Er könnte unangenehme Facetten bekommen. Der Koalition hängt der Verfassungsbruch an. Gerade die SPD müsste sich gegen den Vorwurf wehren, sie könne nicht mit Geld umgehen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft würde das Etikett „Schuldenkönigin“ nach einem solchen Wahlkampf wohl nicht mehr los.

Wie ein Tipp unter Zockern


Die Angst vor dem Sparen ist gewaltig in der SPD. Der Partei leidet immer noch unter den Kürzungen der Schröderschen Agenda-Politik, die viele Tausend Mitglieder aus der Partei trieb. Wie tief dieser Stachel sitzt, wird aus Äußerungen des Bochumer SPD-Bundestagsabgeordneten Axel Schäfer deutlich. Er empfiehlt der Koalition, es über den Etat 2011 einfach auf einen erneuten Konflikt mit dem Verfassungsgericht ankommen zu lassen. „Ich glaube nicht, dass das Gericht noch einmal einen Haushalt für nichtig erklärt und einen verfassungsrechtlichen Großkonflikt riskiert“, meint Schäfer.

Wenn er sich da mal nicht täuscht. Bisher zeigte sich das Gericht von politischen Drohgebärden unbeeindruckt. Es wird sich auch von Schäfer nicht einschüchtern lassen. Dazu klingt sein Rat viel zu sehr nach einem Tipp unter Zockern als nach einer Empfehlung für seriöse Politik.

3 Comments

  1. „Es erwies sich als kapitale Fehlentscheidung, dass die rot-grüne Regierung den Etat der Vorgängerregierung gegen alle Warnungen durch eigene Projekte überfrachtete und den erkennbar verfassungswidrigen Nachtragsetat 2010 durch den Landtag drückte.“

    ==> Welche eigenen Projekte denn? Etwa die finanziellen Mittel für die Kinderbetreuung oder für die Kommunen, die aufgrund von Urteilen des VGH NRW – die gegen die schwarz-gelbe Landesregierung ergangen sind – zu zahlen sind?

    Interessanterweise „vergisst“ der Autor auch mal eben, wie oft Schwarz-Gelb vor dem VGH NRW Probleme mit dem Haushalt hatte.

    Honi soit qui mal y pense.

    • Ulrich Horn Reply

      Was den Fehler der Regierung angeht: Die 1,3 Milliarden Euro für die WestLB, die den Nachtragsetat auf 8,4 Milliarden Euro hochschraubten, provozierten die Opposition zur Verfassungsklage. Die WestLB-Mittel dienten der Regierung dazu, die Rekordverschuldung von 7,9 Milliarden Euro im Haushaltsentwurf 2011 zu legitimieren. Erst als das Verfassungsgericht einschritt und sich beim Haushaltsabschluss 1,3 Milliarden einfanden, bequemte sich die Regierung zu Kürzungen.

      Im Übrigen: Ich bin kein Parteigänger. Daher habe ich keine Schwierigkeiten festzustellen: Auch die frühere CDU-geführte Landesregierung hat die Verfassung gebrochen.

      Ich möchte jedoch vorsichtig darauf hinweisen, dass zurzeit die SPD die NRW-Landesregierung führt. Es bleibt ihr natürlich unbenommen, ihre Fehler unter Verweis auf die der Konkurrenz zu bagatellisieren. Sie kann sich dabei sogar auf den ersten Grundsatz von Willy Millowitsch berufen: „Wir sind alle kleine Sünderlein“.

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