Der NRW-Regierung will es einfach nicht gelingen, mit ihren Beamten ins Reine zu kommen. Zunächst verordnete sie höheren Beamten zwei Nullrunden, die sich als verfassungswidrig herausstellten. Dann einigte sich die Regierung nach harten Gesprächen mit den Gewerkschaften darauf, die Bezüge der höheren Beamten um zweimal 1,5 Prozent zu erhöhen. Man sollte meinen, nun herrsche endlich Ruhe an der Beamtenfront. Weit gefehlt. Es stellt sich heraus: Der Gesetzentwurf, mit dem die Regierung das Verhandlungsresultat festschreiben will, verstößt in Teilen gegen NRW-Recht. Von der Besoldungserhöhung für alle höheren Beamten will die Landesregierung 0,2 Prozent abziehen. Der Abschlag soll in die Versorgungsrücklagen für Pensionäre fließen. Das ist jedoch nur für die Landesbeamten zulässig. Für die Kommunalbeamten ist es rechtswidrig. Die Kommunen wurden 2004 von den Versorgungsfonds und deren Beamten von der Besoldungsminderung um 0,2 Prozent befreit. Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund haben den Fehler im Gesetzentwurf der Regierung bereits moniert. Süffisant merken sie an: Das Land müsse entweder den Abschlag für die Kommunalbeamten aus dem Gesetzentwurf streichen oder die kommunale Versorgungsrücklage wieder einführen. Die Gewerkschaft Komba wirft der Regierung vor, sie verstoße gegen die Vereinbarung mit den Gewerkschaften, und droht ihr: Sollte sie den Gesetzentwurf nicht ändern, werde „eine gerichtliche Klärung unvermeidbar sein“.         – Ulrich Horn

3 Comments

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  3. Das Land hat den Abschlag für die Kommunalbeamten NICHT aus dem Gesetz genommen. Ist bekannt, ob diesbezüglich zwischenzeitlich den Verwaltungsgerichten in NRW Klagen vorliegen?

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