(uh) Wer hört dem SPD-Bundestagsabgeordneten Steinbrück zu, wenn er in einem Unternehmen gegen Honorar redet? Sind es die Manager, die ihnen unterstellten Angestellten oder eine Auswahl geladener Geschäftspartner? Welchem Zweck dienen diese Vorträge? Sind sie als Unterhaltungsprogramm zur Festigung des Betriebsklimas gedacht, als Fortbildung für die Beschäftigten, als Werbeaktion für das Unternehmen? Werden auch Politiker anderer Parteien eingeladen, gegen Honorar zu reden? Und nicht zuletzt: Wer bezahlt eigentlich das Honorar von 10.000 Euro und mehr? Der Vorstands-, der Aufsichtsrats- oder der Betriebsratschef? Aus ihrem eigenen Portemonnaie? Oder fließt es von einer Kostenstelle des Unternehmens auf das Konto des Abgeordneten? Könnte es sein, dass die 1,25 Millionen Euro, die Steinbrück in den vergangenen drei Jahren mit Reden bei Unternehmen verdiente, letztlich von deren Kunden bezahlt wurden, die ihn schon über sein Bundestagsmandat mit ihren Steuern unterhalten? Könnte es sein, dass Kunden, die anderen Parteien als der SPD angehören oder nahestehen, Steinbrück über sein Mandat hinaus gar nicht finanzieren wollen?

5 Comments

  1. Die Nebentätigkeit war bei Steinbrück ganz offensichtlich das Bundestagsmandat und so ist die Unabhängigkeit des Abgeordneten im Grundgesetz ganz sicher nicht gemeint.

  2. Roland Appel Reply

    Es gibt Unternehmensberatungen wie einst Moritz Hunzinger und andere, die auf den „Verkauf“ solcher Leistungen spezialisiert sind. Dort erzielte, so liest man, Friedrich Merz pro Abend 10.000 € oder auch schon mal Oswald Metzger 3-5.000 €. Auch Schrödi und Joschka sollen, so hört man, öfters für Geld reden – die allerdings nach Beendigung des Mandats. Die Kohle kommt entweder zustande, indem 20 Leute für ein Abendessen mit „Meine wilde Jugend auf dem Mofa“, „Opa Joschka erzählt“ oder „der lupenreine Demokrat“ 500-1000 € zu löhnen bereit sind. Wohl bekomms!
    Die weniger harmlose Variante sind Einladungen von Großunternehmen, die darin offensichtlich kein Compliance-Problem erkannt haben. Ein solches haben Sie an der Backe, wenn die erbrachte Leistung in keinem Verhältnis zum gezahlten Honorar steht. Deshalb wird es interessannt sein, zu sehen, wer denn die „großen“ im Falle Steinbrück sind.

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